Kategorie B1

Vierrädrige Leichtfahrzeuge vor Kategorie B.

Polnische Führerscheinklasse B1

Die Klasse B1 ist in Polen für vierrädrige Kraftfahrzeuge vorgesehen und kann früher als der vollständige B-Führerschein erworben werden. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug als Vierrad und nicht als normaler Pkw zugelassen und typgenehmigt ist.

Alter, Fahrzeuge und Grenzen

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. B1 erlaubt Vierräder und sämtliche AM-Fahrzeuge. Bei der üblichen gesetzlichen Definition eines nicht leichten Vierrads gelten technische Grenzen wie eine Leermasse bis 400 kg bei Personenbeförderung beziehungsweise 550 kg bei Güterbeförderung und eine Leistung bis 15 kW; bei Elektrofahrzeugen gelten Besonderheiten für die Batteriemasse. Ob ein Microcar oder Quad unter B1 fällt, ergibt sich aus Papieren und Fahrzeugklasse, nicht aus dem Aussehen.

Voraussetzungen und Vorbereitung

Für die staatliche Prüfung wird ein Profil des Fahrerlaubnisbewerbers (PKK) benötigt; außerdem müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Klasse erfüllt sein, insbesondere Mindestalter, gesundheitliche Eignung und gegebenenfalls die vorgeschriebene Ausbildung. Minderjährige benötigen die gesetzlich verlangte Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Mit der Ausbildung kann innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitfensters schon kurz vor dem Mindestalter begonnen werden. Die staatliche Prüfung besteht aus Theorie und Praxis; bei allen in diesen Dateien beschriebenen Klassen ist die Theorieprüfung erforderlich. Vor der Buchung sollten PKK, Ausweisdokument, aktueller WORD-Tarif und die richtige Prüfungsfahrzeugklasse geprüft werden.

Erweiterungen und weiterer Weg

B1 berechtigt nicht zum normalen Pkw der Klasse B. Nach Erreichen des erforderlichen Alters erweitert B den Fahrzeugbereich erheblich. Nach zusätzlichen Voraussetzungen kann ein B1-Inhaber auch eine Genehmigung für ein entsprechendes Einsatzfahrzeug der Gruppe B1/B/B+E beantragen. Schwerer gewerblicher Güterverkehr verlangt dagegen C1 oder C sowie die einschlägige Berufskraftfahrerqualifikation.

Aufbau der Theorieprüfung

Die staatliche theoretische Führerscheinprüfung in Polen hat unabhängig von der Größe des gesamten Fragenbestands derselben Kategorie den gleichen Aufbau. Geprüft werden 32 Fragen: 20 Fragen zum Grundwissen und 12 fachspezifische Fragen. Die Prüfungszeit beträgt 25 Minuten. Maximal sind 74 Punkte möglich; zum Bestehen werden mindestens 68 Punkte benötigt.

Offizieller Fragenpool

Die Frageninhalte wurden auf Grundlage aktueller Vorschriften und amtlicher Quellen erstellt. Im Katalog der Kategorie B1 befinden sich 1421 Fragen des Infrastrukturministeriums.

Gebühren für die staatliche Prüfung 2026 nach Woiwodschaft

Die folgenden Beträge gelten jeweils für einen Versuch der theoretischen und einen Versuch der praktischen Prüfung. Muss ein Teil wiederholt werden, ist die entsprechende Gebühr erneut zu zahlen. Die Gebühren werden auf Ebene der Woiwodschaften festgelegt und sind daher nicht landesweit identisch. Die Tabelle enthält die geltenden Sätze sowie veröffentlichte Preislisten mit ihrem Inkrafttretensdatum, geprüft zum Aktualisierungsdatum; vor der Terminbuchung sollte trotzdem die aktuelle Preisliste des gewählten WORD geprüft werden.

WoiwodschaftTheoriePraxisGesamt
Niederschlesien55,00 zł222,00 zł277,00 zł
Kujawien-Pommern59,00 zł239,00 zł298,00 zł
Lublin59,00 zł239,00 zł298,00 zł
Lebus59,00 zł239,00 zł298,00 zł
Łódź58,00 zł235,00 zł293,00 zł
Kleinpolen56,00 zł229,00 zł285,00 zł
Masowien56,98 zł229,99 zł286,97 zł
Oppeln56,00 zł229,00 zł285,00 zł
Karpatenvorland58,00 zł237,00 zł295,00 zł
Podlachien59,00 zł239,00 zł298,00 zł
Pommern59,00 zł239,00 zł298,00 zł
Schlesien57,00 zł230,00 zł287,00 zł
Heiligkreuz58,00 zł237,00 zł295,00 zł
Ermland-Masuren59,00 zł239,00 zł298,00 zł
Großpolen59,00 zł238,00 zł297,00 zł
Westpommern59,00 zł239,00 zł298,00 zł

Berufliche und besondere Berechtigungen

Der Führerschein bestimmt, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen, ersetzt aber keine besonderen beruflichen Berechtigungen. Je nach Tätigkeit können zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation mit Schlüsselzahl 95, eine Fahrerkarte für den Tachographen, eine ADR-Bescheinigung für Gefahrgut, UDT-Berechtigungen für bestimmte technische Geräte sowie besondere medizinische, psychologische oder behördliche Genehmigungen erforderlich sein. ADR ist eine eigenständige Qualifikation: Verlangt das ADR eine Fahrerschulung, ist eine gültige Bescheinigung nach Kurs und Prüfung notwendig; grundsätzlich muss der Bewerber mindestens 21 Jahre alt sein. Auch das Führen eines Einsatzfahrzeugs mit Sonderrechten erfordert grundsätzlich das Mindestalter 21, die passende Führerscheinklasse, ärztliche und psychologische Eignung, einen Spezialkurs und eine Genehmigung; für bestimmte Dienste bestehen gesetzliche Ausnahmen.

Strafpunkte

Strafpunkte sind dem Fahrer und nicht einer bestimmten Führerscheinklasse zugeordnet. Handelt es sich um den allerersten Führerschein und wird er seit weniger als einem Jahr besessen, führt das Überschreiten von 20 Punkten zur Entziehung sämtlicher Fahrerlaubnisse durch den Starosten. Nach dem ersten Jahr gilt die Schwelle von 24 Punkten; bei deren Überschreitung folgen eine Überprüfung der Qualifikation und eine psychologische Untersuchung, wobei ein negatives Ergebnis zum Entzug führen kann. Eine spätere Erweiterung um eine weitere Klasse startet die Einjahresfrist nicht neu. Punkte aus einem mit Bußgeld geahndeten Verstoß werden grundsätzlich ein Jahr nach Zahlung der Geldbuße gelöscht; bei einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung knüpft die Frist an die Rechtskraft an. Ein Kurs beim WORD kann den Punktestand um höchstens 6 Punkte verringern und ist grundsätzlich höchstens einmal in sechs Monaten möglich. Seit dem 3. Juni 2026 sind bestimmte besonders schwere Verstöße von dieser Reduzierung ausgeschlossen. Ab dem 3. September 2026 gilt außerdem für erstmalige Inhaber der Klasse B eine Probezeit; 12 Punkte während dieser Zeit lösen eine zusätzliche praktische Gefahrenschulung aus.

Änderungen im Jahr 2026

Bei Berufskraftfahrern bestehen besondere Altersausnahmen, insbesondere nach einer geeigneten Grundqualifikation für den Güter- oder Personenverkehr. Seit dem 3. September 2026 gilt ein weiterer Teil der Reform, der unter anderem Probezeitregeln und einzelne Mindestalter im beruflichen Personenverkehr ändert. Die Gebühren für die Woiwodschaft Łódź berücksichtigen die ab dem 17. September 2026 angekündigte Preisliste.

Rechtsstand und Gebühren geprüft am 11. September 2026.

Quellen und Aktualität

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